Die Stadt Luzern hat als einzige Gemeinde im Kanton einen eigenen Mindestlohn. Gleiche Arbeit, gleicher Branchenvertrag, aber andere Regeln je nach Strassenseite. Darum: Ja zur Aufhebung.
Worum geht es
In der Stadt Luzern gilt seit Anfang 2026 ein kommunaler Mindestlohn von 22.75 Franken pro Stunde, und zwar nur auf Stadtgebiet. In Kriens, Horw oder Emmen gilt er nicht. Wer über die Strasse zur Arbeit geht, fällt damit unter andere Regeln.
Am 27. September stimmen wir darüber ab, ob diese kommunale Sonderregel wieder aufgehoben wird. Das Komitee sagt Ja. Nicht weil faire Löhne falsch wären, sondern weil Löhne nicht per Reglement verordnet, sondern in der Branche ausgehandelt gehören.
Löhne werden in der Schweiz zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt, branchenweit und für die ganze Region gleich. Eine einzelne Stadt, die obendrauf eine eigene Grenze zieht, durchbricht genau diese bewährte Ordnung.
Das droht
Heute prescht eine Stadt vor. Und morgen? Wenn jede Gemeinde ihren eigenen Lohn festlegt, entsteht ein Flickenteppich aus Regeln, Beträgen und Bürokratie. Gleiche Region, gleicher Job, je nach Einsatzort ein anderer Lohn.
Darstellung als Szenario. Heute hat nur die Stadt Luzern einen kommunalen Mindestlohn (22.75). Die übrigen Beträge zeigen, wie ein Flickenteppich aussähe, wenn jede Gemeinde selbst entscheidet.
Faire Löhne für alle
Faire Löhne für alle wollen wir auch, über den bewährten Weg. In der Schweiz handeln die Sozialpartner die Löhne branchenweit aus, für Luzern, Kriens und Emmen gleich. Dieses Modell ist erprobt und funktioniert, ohne dass eine einzelne Stadt eine eigene Grenze zieht.
Ein staatlich verordneter Mindestlohn legt sich quer dazu. Er verteuert gerade die einfachen Einstiegsstellen und schafft mit eigenen Beträgen und Bedingungen von Gemeinde zu Gemeinde zusätzlichen Aufwand. Löhne gehören in die Branchenverträge, die für die ganze Region einheitlich gelten, nicht an eine Stadtgrenze.
Drei Gründe für ein Ja
Zwei Reinigungskräfte, gleiche Firma, gleicher Branchenvertrag. Die eine putzt ein Büro in der Stadt, die andere in Kriens. Ein Lohn, der davon abhängt, in welcher Gemeinde der Einsatzort liegt, ist nicht fair, sondern zufällig.
Löhne werden zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt, branchenweit und für die ganze Region einheitlich, für viele Branchen in Gesamtarbeitsverträgen. Kanton und Bund unterstützen diesen Weg. Die Stadt prescht dagegen vor.
Stadt und Agglomeration sind ein einziger Wirtschaftsraum. Ein kommunaler Wettbewerb um Mindestlöhne schadet diesem Raum. Sonderregeln einzelner Gemeinden schaffen Unsicherheit und Mehraufwand, statt Probleme zu lösen.
Das Komitee
Lade Stimmen aus der Region …
Häufige Fragen
Nicht über die Einführung eines Mindestlohns. Den gibt es in der Stadt Luzern seit dem 1. Januar 2026 bereits. Zur Abstimmung kommt, ob das «Reglement über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer» wieder aufgehoben wird.
Ja heisst: Das städtische Sonderreglement wird aufgehoben, es gelten wieder die gleichen Regeln wie in der ganzen Region. Nein heisst: Die Stadt behält ihren eigenen Mindestlohn von 22.75 Franken pro Stunde.
Nein. Niemand soll von seiner Arbeit nicht leben können. Wir halten aber wenig davon, Löhne staatlich zu verordnen. In der Schweiz handeln die Sozialpartner die Löhne branchenweit aus, und dieses Modell hat sich über Jahrzehnte bewährt. Ein kommunales Reglement stellt sich quer dazu und schafft erst noch Ungleichheit innerhalb derselben Branche.
22.75 Franken brutto pro Stunde, inklusive Anteil 13. Monatslohn, aber ohne Ferien- und Feiertagsentschädigung. Bei einer 42-Stunden-Woche und einem vollen Pensum entspricht das rund 3822 Franken brutto pro Monat, ausbezahlt 13 Mal im Jahr. Die Stadt veröffentlicht den Betrag jedes Jahr im Oktober neu.
Er gilt für alle, die ihre Arbeit gewöhnlich auf Stadtgebiet leisten und AHV-pflichtig sind. Entscheidend ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort. Ausgenommen sind unter anderem Lernende, Schülerinnen und Schüler unter 18 im Ferienjob, Au-Pairs sowie Praktika. Ein Praktikum ist für sechs Monate ausgenommen, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zwölf Monate.
Genau diese Branchen haben bereits landesweite Gesamtarbeitsverträge, die Löhne regeln, und zwar in Luzern, Kriens und Emmen gleich. Der städtische Sonderlohn legt sich nur auf Stadtgebiet darüber und schafft Ungleichheit innerhalb derselben Branche, je nach Einsatzort. Faire Löhne in diesen Berufen sind wichtig. Sie gehören aber in den Branchenvertrag für die ganze Region.
Es gäbe in der Stadt Luzern keinen kommunalen Mindestlohn mehr. Es gelten dann wieder die gleichen gesetzlichen und vertraglichen Lohnregeln wie in der übrigen Region, also vor allem die Branchenverträge.
Faire Löhne für alle, über den bewährten Weg der Sozialpartnerschaft. Arbeitgeber und Arbeitnehmende handeln die Löhne branchenweit aus, in Gesamtarbeitsverträgen, die für die ganze Region einheitlich gelten. Ein kommunaler Sonderlohn schafft dagegen einen Flickenteppich aus eigenen Beträgen und Bedingungen, je nach Gemeinde.
Im Juni 2026 hat das eidgenössische Parlament beschlossen, dass allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben. Die nationale Richtung ist klar: Löhne gehören in die Branchen und in die Sozialpartnerschaft, nicht in kommunale oder kantonale Sonderwege. Die Befürworter dieses Entscheids warnen ausdrücklich vor einem regulatorischen Flickenteppich zulasten von Betrieben und Mitarbeitenden. Genau das wollen wir auch in der Stadt Luzern verhindern.
Er löst das Problem nicht, das er lösen soll. Ein verordneter Mindestlohn verteuert vor allem die einfachen Einstiegs- und Teilzeitstellen und erschwert damit den Berufseinstieg für Menschen ohne Erfahrung, für Wiedereinsteigerinnen und für Praktika. Betroffen sind also gerade jene, die geschützt werden sollen. Werden Löhne dagegen branchenweit ausgehandelt, passen sie zur wirtschaftlichen Realität der Branche.
Allein für die Kontrollen rechnet die Stadt mit bis zu 130 000 Franken pro Jahr, durchgeführt von einer externen Organisation. Eine offizielle Anlaufstelle für Unternehmen ist dabei nicht vorgesehen. Dazu kommt der Aufwand in den Betrieben, die ihre Lohnsysteme rückwirkend per 1. Januar 2026 anpassen mussten.
Ein einfacher Vergleich. Stell dir vor, jede Gemeinde würde ihre eigene Mehrwertsteuer festlegen. Das käme niemandem in den Sinn, weil Betriebe und Kundschaft nicht an der Gemeindegrenze haltmachen. Bei den Löhnen ist es dasselbe. Für einheitliche Regeln sorgen hier die Gesamtarbeitsverträge, die für eine ganze Branche gelten, und nicht das Reglement einer einzelnen Stadt.
Am Sonntag, 27. September 2026, zusammen mit den übrigen Vorlagen dieses Abstimmungstermins.
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